Seid 2010 besteht die Möglichkeit in Kreis Offenbach, einer Förderung der Betreuungskosten in der Kindertagespflege.
Somit wurden die Betreuungskosten der Tagespflegepersonen,
den Kosten der Kinderkrippen angepasst.
Diese Förderung ist nicht nach Einkommen gestaffelt,
Somit haben alle Eltern die Möglichkeit auf diesen Zuschuss.
Bis zu 30 Stunden in der Woche ist diese Föderung Bedarfsunabhängig für Kinder über 12 Monate,
für einen Bertreuungsumfang darüber hinaus oder für jüngere Kinder
wird vom Kreis der Betreuungsbedarf anhand der Arbeitszeiten der Eltern ermittelt.
Dies wird sich voraussichtlich ab den 1.1.2023 auch die Kostenberechnung wird dann angepasst.
Kostenpauschalen
Monatlicher Kostenbeitrag der Eltern ohne Essensgeld bis 1.1.2023
Wöchentliche Betreuungszeit Monatlicher Kostenbeitrag
von 0 bis 9,9 Std 74 €
von 10 bis 14,9 Std 111€
von 15 bis 19,9 Std 148€
von 20 bis 24,9 Std 185€
von 25 bis 29,9 Std 221€
von 30 bis 34,9 Std 258€
von 35 bis 39,9 Std 295€
von 40 bis 44,9 Std 332€
von 45 bis 50 Std 369€
zuzüglich 70 € Essensgeld bei 5 Tagen
Frühstück, Mittagsessen und Snacks sowie die Angebote von der Musikschule und Kinderturnen sind in diesen Preis inklusive.
Für Geschwisterkinder gibt es eine Besondere Förderung.
Wenn ein Geschwisterkind bereits in einer anderen bezahlten Betreuung z.B. Kindergarten oder Hort betreut wird, halbiert sich der Kostenanteil des jüngeren Kindes.
Ab den 3 Kind in bezahlter Betreuung erstattet die Stadt Rödermark auch diesen Anteil.
Auf der Homepage vom Kreis Offenbach können sie sich weiter hierzu Informieren.
Sollten Sie in einem anderen Landkreis wohnen,
erkundigen sie sich bitte bei Ihren zuständigen Jugendamt
über ihre möglichen Förderungen.
Meist werden sie über den Landkreis Offenbach hinaus bezahlt.
Ohne Förderung berechne ich 7,50 € die Stunde.
Die Kosten für Betreuung des Kindes sind steuerlich voll Absetzbar.