Betreuungskosten

Seid 2010 besteht die Möglichkeit in Kreis Offenbach, einer Förderung der Betreuungskosten in der Kindertagespflege.
Somit wurden die Betreuungskosten der Tagespflegepersonen,
den Kosten der Kinderkrippen angepasst.
Diese Förderung ist nicht nach Einkommen gestaffelt,
Somit haben alle Eltern die Möglichkeit auf diesen Zuschuss.
Bis zu 30 Stunden in der Woche ist diese Föderung Bedarfsunabhängig für Kinder über 12 Monate,
für einen Bertreuungsumfang darüber hinaus oder für jüngere Kinder
wird vom Kreis der Betreuungsbedarf anhand der Arbeitszeiten der Eltern ermittelt.
Ab den 1.8.2023  werden die Kostenberechnung und Voraussetzungen abgeändert.
Genauere Infos liegen mir noch nicht vor.

Für Geschwisterkinder gibt es weiterhin eine Besondere Förderung.
Wenn ein Geschwisterkind bereits in einer anderen bezahlten Betreuung z.B. Kindergarten oder Hort betreut wird, halbiert sich der Kostenanteil des jüngeren Kindes.
Ab den 3 Kind in bezahlter Betreuung erstattet die Stadt Rödermark auch diesen Anteil.

Auf der Homepage vom Kreis Offenbach können sie sich weiter hierzu Informieren.

Sollten Sie in einem anderen Landkreis wohnen,
erkundigen sie sich bitte bei Ihren zuständigen Jugendamt
über ihre möglichen Förderungen.
Meist werden sie über den Landkreis Offenbach hinaus bezahlt.

Ohne Förderung berechne ich 7,50 € die Stunde.
Die Kosten für Betreuung des Kindes sind steuerlich voll Absetzbar.

 

Ort Ober Roden, 63322 Rödermark Telefon 06074-3709000 E-Mail Tagesmutter-roedermark@web.de Stunden Montags bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr * Telefonisch erreichbar von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr
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